Sogenannte Online-Scheidung oder auch Express-Scheidung Ein solches Verfahren existiert nicht - es handelt sich um Werbung. Denn sowohl das Trennungsjahr als auch das persönliche Erscheinen zur Anhörung der Parteien ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch das gerichtliche Scheidungsverfahren lässt sich so nicht verkürzen. Die Länge des Gerichtsverfahrens ergibt sich, wenn viele Punkte sehr strittig verhandelt werden müssen. Online ist also nur die Kommunikation mit dem Anwalt. Es wird ein Fragebogen zur Lebenssituationausgefüllt, der hoffentlich auch alle Konfliktbereiche enthält. Im Zweifel verzichten Sie damit auf spezielle anwaltliche Beratung, für die eigentlich eine anwaltliche Verpflichtung besteht. Außerdem wird damit geworben, dass sich Kosten einsparen ließen. Auch dies ist falsch. Denn sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsvergütung ermittelt sich nach einem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert. Der Anwalt darf keine geringere als die daraus zu berechnende Anwaltsvergütung berechnen. Für Anwältinnen und Anwälte, die es als selbstverständlich ansehen, ihre Mandantschaft bestmöglichst zu beraten, gehört die Frage, wie Sie Zeit und Kosten sparen können, zur Mandantsberatung dazu. So sehen wir das jedenfalls. Übrigens: Aus unserer langjährigen Erfahrung zeigt sich, dass in den meisten Scheidungsfälle im Interesse der Zukunft der Mandanten mehr geregelt werden sollte, als nur die Scheidung und der gesetzliche Versorgungsausgleich. Meistens sind eben noch Unterhalt oder Vermögensfragen zu regeln. Dann fahren Sie mit anwaltlicher Beratung jedenfalls besser. Wenn in Ihrem Fall mehr zu regeln ist, als bei einer einfachen Scheidung, holen Sie sich am Besten bereits Rat ein, wenn die Trennung bevorsteht oder Sie die Trennung beabsichtigen.
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